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GRUNDSCHULE GAULSHEIM Noch immer liegt keine Entscheidung zur Zukunft des Standortes vor
Von Erich Michael Lang
GAULSHEIM/MAINZ/TRIER. Die Spannung steigt ins Unerträgliche. Die Dramaturgie der Diskussion um die Zukunft der Grundschule An den Rheinwiesen steht einem veritablen Thriller in nichts nach. Seit über einem Jahr nun schon wartet die Schulgemeinschaft auf die abschließende Bewertung des Bildungsministeriums und der Aufsichtsbehörde, der ADD in Trier. Still aber ruht der See. Für den Januar hatten viele eine Entscheidung erwartet, ob die kleine Schule weiter existieren kann oder nicht. Seitdem rechnen alle, denen das Schicksal der Grundschule nicht gleichgültig ist, praktisch täglich mit einer Nachricht aus Mainz oder Trier. Aber Ministerium und ADD lassen sich Zeit und sind seit einem Gespräch mit dem Schulträger, der Stadt Bingen, am 19. Dezember, in der Versenkung abgetaucht. Eine AZ-Anfrage ans Ministerium, ob denn nun und wann denn nun, verhallte in der vergangenen Woche ohne Antwort.
„Verfahren ist alles andere als transparent“
Der Nervenkrieg um diese Ungewissheit ist es inzwischen vor allem, der die Elterninitiative, die sich seit Monaten für den Erhalt der Schule einsetzt, auf die Palme bringt. „Das Verfahren ist alles andere als transparent! Es ist aus unserer Sicht ein Ausdruck von Respektlosigkeit, Schüler, Eltern und Lehrer so lange im Ungewissen zu lassen“, sagt Jan Frerichs, Sprecher der Initiative. Er verweist auf die eigenen Leitlinien des Landes, in denen es unter anderem heißt: „Schulleitung, Kollegium, örtlicher Personalrat, Schulausschuss und Elternbeirat der betroffenen Schule sowie der möglicherweise betroffenen Nachbarschule(n) sind dabei frühzeitig zu informieren und erhalten in regelmäßigen Abständen Gelegenheit, den Verfahrensstand mit dem Schulträger zu erörtern.“ Davon könne in Gaulsheim keine Rede sein. In der Tat gab es seitens des Ministeriums oder der ADD öffentlich keine Stellungnahme zu den von Schulträger und Schulgemeinschaft vorgebrachten Argumenten für den Erhalt der Grundschule. Es heißt lediglich, es werde geprüft. Auch der Rat der Stadt Bingen hat auf seine Resolution vom Februar 2017 zum Erhalt der Grundschule keine offizielle Antwort erhalten. Den Parlamentariern geht es also nicht anders als den Eltern.
Was zuletzt als schwerwiegendes Argument im Raum stand, war der Hinweis, dass nach den Landesrichtlinien der Schulweg für die Kinder viel zu weit und zu gefährlich sein würde, müssten sie künftig die Grundschule an der Burg Klopp besuchen. Hierzu transportieren die Buschtrommeln lediglich das Statement von Ministerium und ADD, man habe mithilfe einer „Matrix“ alle Argumente abgewogen. Was das bedeutet, bleibt allerdings im Dunkeln, wie alles andere auch.
Im Februar 2017 hatte das Bildungsministerium Zwerggrundschulen im Land auf den Prüfstand gehoben, um deren Existenzberechtigung zu überprüfen. Darunter auch der Standort Gaulsheim. Im Dezember hieß es dann, Gaulsheim zähle zu den Standorten, die nicht erhalten werden könnten. Daraufhin brach der Sturm der Entrüstung, der zuvor schon kräftig wehte, erst richtig los.
Das Verfahren sah dann weitere Gespräche vor, um mit allen Beteiligten die Entscheidung abzustimmen. Deshalb kam es dann im Dezember zu dem Treffen mit dem Schulträger.
Viele gehen inzwischen davon aus, dass aufgrund der Argumente und des Angebots, Gaulsheim einfach in einen Schulbezirk mit Kempten zusammenzulegen und zur Dependance der Dreikönigsschule zu machen, die Chancen für einen Erhalt der Schule an den Rheinwiesen nicht schlecht stehen. Sicher aber kann niemand sein. Sollten Ministerium und ADD schließlich doch und wider Erwarten den Daumen nach unten drehen, wird die Angelegenheit vor Gericht wandern. Die Stadt hat für diesen Fall bereits rechtliche Schritte angekündigt. Zu erwarten ist, dass dann in einem Eilverfahren die Umsetzung des Bescheides einstweilen gestoppt wird, um dann gerichtlich überprüft werden zu können. Bis zu einem Urteil würde sich in Gaulsheim nichts ändern. Insofern ist es fraglich, dass im Fall der Fälle ein möglicher Schließungsbeschluss tatsächlich schon zum Sommer 2018 greift.
SCHULGESETZ
„Laut Schulgesetz müssen Grundschulen mindestens eine Klasse je Klassenstufe umfassen. Nicht mehr alle Grundschulen in Rheinland-Pfalz erreichen diese Mindestgröße. Im Schuljahr 2016/2017 hatten von 964 Grundschulen 49 nur eine oder zwei Klassen – an der kleinsten lernten sieben Schülerinnen und Schüler, an der größten der zweiklassigen Grundschulen 43 Schülerinnen und Schüler. Da acht der kleinsten Schulen perspektivisch wieder von mehr Kindern besucht werden, standen insgesamt 41 kleine Grundschulen zur Überprüfung an.“
Aus einer Mitteilung des Bildungsministeriums vom November 2017. An der Grundschule Gaulsheim wird in den Klassen auch jahrgangsübergreifend unterrichtet.
QUELLE: Allgemeine Zeitung
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