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AZ: Schreiben aus Bingen verteidigt Standort

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GAULSHEIM – Die Landesregierung hatte Anfang Februar mit der Ankündigung, den Schulstandort Gaulsheim wegen zu geringer Schülerzahlen auf den Prüfstand zu stellen, eine ziemliche Welle losgetreten. Nun neigt sich das Jahr dem Ende zu, aber die Angelegenheit hängt noch immer in der Luft.

Bereits Anfang September hatte die Stadt Bingen als Schulträger gemeinschaftlich mit der Schulleitung und der Elternvertretung Stellung genommen zu den vom Land formulierten und für Gaulsheim unter Umständen bedrohlichen Leitlinien. Auf das dreiseitige Schreiben hat die Aufsichtsbehörde, die ADD in Trier, bislang noch nicht geantwortet. Das mussten kürzlich die Mitglieder des Schulträgerausschusses zur Kenntnis nehmen.

PÄDAGOGISCHES KONZEPT

In dem Schreiben an die ADD heißt es unter anderem:

„Als pädagogisch nicht sinnvoll würden wir die Aufteilung der Schülerinnen und Schüler auf unterschiedliche Schulen halten. … Der Vorteil des jahrgangsübergreifenden Lernens und die damit verbundene jahrgangsübergreifende Beziehungskultur aus der gegebenen Struktur, sowie die Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse jedes einzelnen Kindes, sind hier nicht von der Hand zu weisen.

Eine Besonderheit für den Schulstandort Gaulsheim ist noch die Ansässigkeit von drei Wohngruppen der Kinder- und Jugendhilfe-St. Hildegard sowie der Wohngruppe Arche Noah, im Stadtteil. Zurzeit besuchen sieben Kinder der Wohngruppen die Grundschule an den Rheinwiesen. Integration und Inklusion der Kinder funktioniert in dem ,kleinen System’ hervorragend und würde in einer größeren Schule so nicht möglich sein.

Natürlich ist uns bewusst, wie auch bei dem Informationsnachmittag im Ministerium für Bildung am 17.03.2017 von Frau Staatsministerin Dr. Hubig deutlich gemacht, dass das pädagogische Konzept bei der Prüfung der Schulschließung nicht zur Prüfung ansteht. Dennoch möchten wir nochmals auf unser Konzept und das Profil der Grundschule an den Rheinwiesen in Bingen-Gaulsheim hinweisen und dieses auch als Anlage unserem Schreiben beifügen.

Weiterhin wurde in diesem Termin deutlich gemacht, dass der durch die Schließung einzelner Schulen entstehende Raumbedarf nicht zu Neubaumaßnahmen oder Umbaumaßnahmen an anderen Standorten führen soll.“

Wohnortnahe Schulstandorte

Die Binger Stellungnahme ist der Höhepunkt einer ganzen Reihe von Reaktionen auf das ministerielle Ansinnen. Bereits zum Entwurf der Leitlinien, die von der ADD dann im April festgezurrt worden waren, hatte die Stadt als Schulträger Stellung genommen. Der Stadtrat verabschiedete noch im Februar eine Resolution, und auch bei einer Informationsveranstaltung im Bildungsministerium im März wurde die Binger Position bereits definiert; und die lautet natürlich, dass die Grundschule in Gaulsheim erhalten werden muss, nach dem griffigen, bildungspolitischen Motto: kurze Beine, kurze Wege.

Das wird argumentativ aber nicht ausreichen, zumal Grundsatz der rheinland-pfälzischen Bildungspolitik durchaus auch ein wohnortnahes Schulangebot für Grundschulkinder ist. Der Zwist macht sich vielmehr an der Größe der Schule fest, verknüpft mit der kritischen Nachfrage, ob denn eine Zusammenlegung mit einer benachbarten Grundschule für den Ablauf und letztlich auch für die Kinder nicht mehr Sinn mache. Derzeit besuchen 28 Jungen und Mädchen die Grundschule in Gaulsheim. Das gemeinsame Schreiben von Schulträger, Schulleitung und Elternvertretung will den Nachweis führen, dass Gaulsheim abseits der ministeriellen Idealvorstellungen seine Berechtigung habe. Das Schreiben führt rein organisatorische, aber auch zahlreiche pädagogische Argumente ins Feld.

Organisatorisch weisen die Befürworter des Gaulsheimer Standortes nach, dass eine Zusammenlegung mit anderen Einrichtungen lediglich eine Option für die Theorie ist, in der Praxis aber nicht funktionieren könne. Das fängt schon mit den Verbindungen an, bei denen die vom Ministerium selbst vorgegebene maximale Anfahrtszeit oder fußläufige Strecke von maximal 30 Minuten deutlich überschritten wird. Mit Ausnahme von Kempten, die Schule also, auf die ohnehin geschielt wird, wenn Fusionsgedanken herumgeistern. Aber in Kempten ergäbe sich ein Kapazitätsproblem. Die Räumlichkeiten reichen nicht, weil mit den Kindern aus Gaulsheim die Schule zwangsläufig zweizügig werden würde. Die Grundschule Burg Klopp würde in Teilen sogar vierzügig und platzt dann ebenso aus allen Nähten.

Alleine das wäre demnach bereits ein Schildbürgerstreich: Ein intaktes Schulgebäude schließen und erst einmal an einem anderen Standort einen Erweiterungsbau deshalb finanzieren.

Der eigentliche Trumpf aber bei der Verteidigung der Gaulsheimer Grundschule an den Rheinwiesen ist die pädagogische Konzeption, die eben speziell die Merkmale einer Zwergschule berücksichtigt und daraus Vorteile zieht.

Allerdings hatte das Ministerium bereits im Frühjahr zu verstehen gegeben, dass das Interesse an dieser Facette der Diskussion eher gering ist, da ja nicht das pädagogische Konzept, sondern rein der Standort nach Zahlen auf dem Prüfstand stehe. Eingedenk dieses Vorbehalts geht das Schreiben aus Bingen dennoch unverdrossen und recht ausführlich auf die pädagogischen Vorzüge der kleinen Schule ein. Zwischen den Zeilen ist da ein bisschen Trotz zu erkennen, dass nämlich ein Bildungsministerium nicht einfach nach Kennziffern verfahren sollte, ohne den inhaltlichen Anspruch dabei zu berücksichtigen.

Aber wenn denn nur auf Zahlen und Statistiken herumgeritten werden soll, bitte: Abschließend verweist das Schreiben auf das Bevölkerungswachstum in der Stadt wie im Land überhaupt mit allen infrastrukturellen Folgen bis hin eben zu der Notwendigkeit einer wohnortnahen Schullandschaft.

QUELLE

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